Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fensterbau und Montage
- Geltungsbereich
- Diese AGBs gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen im Bereich des Fensterbaus und der Montage zwischen der Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau und seinen Kunden.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Vertragsabschluss
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Rückbestätigung des Kostenvoranschlages, welcher durch Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau erstellt worden ist, durch den Kunden per Unterschrift oder elektronischer (E-Mail) Einverständniserklärung zu Stande. (Beauftragung)
- Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Fenstern und Türen gemäß den vereinbarten Spezifikationen
- Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Lieferung und Montage
- Die Lieferung und Montage erfolgen gemäß den vereinbarten Zeitrahmen und Terminen.
- Der Kunde ist verpflichtet, für einen reibungslosen Zugang zur Baustelle sowie für geeignete Arbeitsbedingungen zu sorgen.
- Gewährleistung und Haftung
- Die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau gewährleistet, dass die gelieferten Fenster und Türen frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre gemäß VOB ab Abnahme der Leistung, ausgenommen Anstricharbeiten von Holzelementen.
- Für Anstricharbeiten von Holzelementen sollte nach Empfehlung des Fensterinstituts in Rosenheim eine Gewährleistung nicht über 2 Jahre VOB vereinbart werden. Nach dieser Zeit sollte der Fensteranstrich jährlich kontrolliert und eventuell nachgearbeitet werden. Ferner gilt grundsätzlich für die Wartung der Fenster die Empfehlung des Bundesausschusses für Farbe und Sachwertschutz in Frankfurt. Nur bei einer entsprechenden Pflege und Wartung ist ein intakter Anstrich gewährleistet.
- Für Schäden an Fenstern und Türen, die auf unsachgemäße Handhabung oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistung für (Sonnenschutz)-Motoren wird gemäß den Bestimmungen der Zulieferer auf 2 Jahre VOB verkürzt.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Fenster und Türen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau.
- Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
- Kündigung und Rücktritt
- Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder zurückzutreten, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen schwerwiegend verletzt oder insolvent wird. Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts sind beide Parteien verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen angemessen zu vergüten.
- Haftungsausschluss für Fremdarbeiten
- Die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die durch Fremdarbeiten verursacht werden, die nicht von der Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau durchgeführt wurden. Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl und Beaufsichtigung von Drittanbietern, die Arbeiten an den gelieferten Fenstern und Türen durchführen.
- Kundenspezifische Anpassungen
- Kundenspezifische Anpassungen an Fenstern und Türen können zusätzliche Kosten und/oder längere Produktionszeiten verursachen. Speziell, wenn diese im bereits laufenden Produktionsprozess auftreten und berücksichtigt werden müssen.
- Produktions- und Montageverzögerungen
- Die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau haftet nicht für Verzögerungen bei der Produktion oder Montage, die auf unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt oder Lieferengpässe von Zulieferern zurückzuführen sind. Im Falle von Verzögerungen wird die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau den Kunden unverzüglich informieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
- Datenschutz
- Die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Kundendaten vertraulich zu behandeln.
- Zusätzliche Klauseln
- Zur Vermeidung von Hitzesprüngen ist es untersagt, Glasoberflächen zu bekleben oder anderweitig zu bedecken. Wärmeschutzgläser mit Ug-Werten besser als 2,5 dürfen nicht beklebt, bedeckt oder bemalt werden. Auch Markisen, Rollos, Gardinen u.Ä. sowie Möbel raumseitig müssen in ausreichendem Abstand montiert/gestellt werden. Ansonsten kann dies zu Glasbruch führen. Bei Nichtbeachtung übernimmt die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau keine Gewährleistung. Weiterhin gelten die Richtlinien über die visuelle Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas.
Trotz sorgfältigstem Arbeiten lassen sich beim Austauschen von Fenstern/Türen Putz-, Farb-, Tapeten- bzw. Fliesenschäden o. Ä. nicht immer vermeiden. Die Ausbesserung dieser ist in der Leistung von Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau nicht enthalten. - Bei vorhandenen Steinfensterbänken, die beim Ausbau der Fenster und Türen evtl. beschädigt werden, übernimmt die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau keine Gewährleistung, denn etwaig bereits vorhandene nicht sichtbare Haarrisse können bereits vorhanden sein und das Material in Stabilität und Haltbarkeit schwächen/geschwächt haben.
- Schäden, die beim Ausbau entstehen, aufgrund von verdeckt liegenden, nicht sichtbaren Kabeln, welche sich an unüblichen Stellen und/oder sich im Austauschbereich von Fenster und Türen befinden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Elektrische Anschlüsse für beispielsweise Sonnenschutzmotoren oder andere elektrische Komponenten sind durch einen entsprechenden Fachhandwerker (Elektriker) zu erbringen. Die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau ist nicht befugt, solche Leistungen auszuführen, und übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßen elektrischen Anschlüssen resultieren.
- Zur Vermeidung von Hitzesprüngen ist es untersagt, Glasoberflächen zu bekleben oder anderweitig zu bedecken. Wärmeschutzgläser mit Ug-Werten besser als 2,5 dürfen nicht beklebt, bedeckt oder bemalt werden. Auch Markisen, Rollos, Gardinen u.Ä. sowie Möbel raumseitig müssen in ausreichendem Abstand montiert/gestellt werden. Ansonsten kann dies zu Glasbruch führen. Bei Nichtbeachtung übernimmt die Deggelmann GmbH – Schreinerei und Fensterbau keine Gewährleistung. Weiterhin gelten die Richtlinien über die visuelle Qualität von Mehrscheiben-Isolierglas.